Die Würde des Menschen ist unantastbar – wird dieses Gebot auch bei der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten eingehalten? Die gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden in Deutschland ist geregelt durch das bundesdeutsche Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Bundesregierung sieht... allein die Länder in der Verantwortung für die Umsetzung des AsylbLG. Dabei kommt sie bei der Frage der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden jedoch ihren eigenen Hausaufgaben nicht nach: Seit 2015 ist in Deutschland zwingend die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 umzusetzen. Jedoch sind im AsylbLG weder die Leistungsansprüche besonders schutzbedürftiger Asylsuchender nach Definition der EU-Aufnahmerichtlinie geregelt, noch gibt es Hinweise zum Umgang mit erkrankten besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden, die leistungsrechtlichen Sanktionen unterliegen. Das Policy Paper gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und supranationaler Ebene und leitet unter Einbeziehung von wissenschaftlichen Forschungsbefunden Handlungsempfehlungen ab.
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Eine Stellungnahme des DZK in Zusammenarbeit mit FZB, DGI, DGPI, GPP, DGGG, DRG und DGMP
Pneumologie 2016; 70: 777–780
In Deutschland leben ca. 200.000 Geflüchtete in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften (Stand:31.12.2018). Massnahmen der physischen Distanzierung sind in der Sammelunterbringung für Geflüchtete meist nicht oder nur bedingt umsetzbar: Beengte Verhältnisse, Mehrbettzimmer und gemein...schaftliche Nutzung von Küchen und Sanitäranlagen stellen Kontexte dar, die eine Ausbreitung von Infektionserkrankungen begünstigen. Zunehmend werden in diesen Settings Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS‐CoV‐2) bekannt. Die Ansätze zu Prävention und Management von SARS‐CoV‐2 sind regional unterschiedlich, Vorgaben fehlen bisher auf nationaler und internationaler Ebene. So werden vielerorts Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte beim Auftreten einer SARS‐CoV‐2‐Infektion unter Geflüchteten kollektiv unter Quarantäne gestellt.
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