Die Würde des Menschen ist unantastbar – wird dieses Gebot auch bei der gesundheitlichen Versorgung von Geflüchteten eingehalten? Die gesundheitliche Versorgung von Asylsuchenden in Deutschland ist geregelt durch das bundesdeutsche Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Bundesregierung sieht allein die Länder in der Verantwortung für die Umsetzung des AsylbLG. Dabei kommt sie bei der Frage der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden jedoch ihren eigenen Hausaufgaben nicht nach: Seit 2015 ist in Deutschland zwingend die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 umzusetzen. Jedoch sind im AsylbLG weder die Leistungsansprüche besonders schutzbedürftiger Asylsuchender nach Definition der EU-Aufnahmerichtlinie geregelt, noch gibt es Hinweise zum Umgang mit erkrankten besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden, die leistungsrechtlichen Sanktionen unterliegen. Das Policy Paper gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und supranationaler Ebene und leitet unter Einbeziehung von wissenschaftlichen Forschungsbefunden Handlungsempfehlungen ab.