Aufenthalt, soziale Rechte und Arbeitsmarktzugang während des Asylverfahrens. Basisinformationen für die Beratungspraxis Nr.3. Erschienen im Asylmagazin, Zeitschrift für Flüchtlings- und Migrationsrecht, 3/2016
Die Risiken für Kinder, Opfer sexüller Ausbeutung zu werden, haben in den vergangenen Jahren eher zu- als abgenommen. Dies stellte Ende 2013 die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen zum Thema Prostitution von Kindern fest. Neben Sklaverei ist Kinderprostitution eine der offensichtlich i...llegalen Formen von Zwangsarbeit, um die es in der Studie von Autorinnen und Autoren des Südwind-Instituts geht, die von Terre des hommes herausgegeben wurde.
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Eine Handreichung für Ärzte, Pflegepersonal und Betreuer im Umgang mit Kindern aus
Afghanistan
Teil II beschreibt den wissenschaftlichen Sachstand zur Inflünzapandemieplanung und Inflünzapandemiebewältigung. Hierbei wird das RKI bei der Bewertung der wissenschaftlichen Informationen durch den Expertenbeirat Inflünza beraten. Der wissenschaftliche Teil dient als fachliche Grundlage... für Entscheidungen über Massnahmen zur Vorbereitung auf den Pandemiefall sowie Massnahmen im konkreten Pandemiefall.
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Der Erste-Hilfe-Wortschatz bietet einfachen Basiswortschatz zur ersten Verständigung in Unterkünften, auf Ämtern oder beim Arzt. Er enthält Wörter und Wendungen mit Übersetzungen in Arabisch, Englisch und Französisch.
Ratgeber für Flüchtlingseltern, der sich an Eltern von Flüchtlingskindern wendet, die wissen möchten, wie sie ihrem Kind helfen können, wenn es Schreckliches erlebt hat. Der Ratgeber enthält Informationen darueber, wie sich traumatisierte Kinder je nach Alter verhalten und zeigt an vielen kon...kreten Situationen, wie Eltern richtig reagieren können. In Sprachen Englisch, Deutsch und Arabisch
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In der Zwischenzeit gab es eine Verfahrensänderung: Das sogenannte "Clusterverfahren" wird nicht mehr angewendet (s.S.29).
Auch zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte (s.S. 21) gilt folgende Änderung: Nach der derzeitigen Regelung ist zu subsidiär Schutzberechtigten, deren Aufen...thaltserlaubnis nach dem 17.03.2016 erteilt worden ist, bis zum 31. Juli 2018 der Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz nicht möglich.
Die Möglichkeiten einer Familienzusammenführung nach der Dublin III-Verordnung bleiben weiterhin unberührt. Auch in besonderen Härtefällen ist eine humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen nach wie vor möglich. Eine Neuauflage ist in Vorbereitung
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Für viele Städte ist eine klimafreundliche Mobilität eine Herausforderung, der sie sich zunehmend stellen. Viele Fragen stehen im Raum: wie sieht Mobilität und eine Stadt von morgen aus? Wie komme ich klima- und umweltfreundlich zur Schule und zur Arbeit? Was für eine Wende ist dafür nötig un...d wie könnte diese aussehen? Das Unterrichtsmaterial „Verkehr(t)!“ regt die Schüler*innen dazu an, das Verkehrsverhalten in ihrer Umwelt zu analysieren und ihre eigene Mobilität kritisch unter die Lupe zu nehmen. Sie erkunden, welche Bedeutung Verkehr für Umwelt und Klima hat und identifizieren Stellen, an denen Handeln möglich und notwendig ist.
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Diese Broschüre möchte dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen die Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung nutzen können.
Hinweise für die Arbeit mit von häuslicher Gewalt betroffenen Migrantinnen
Der neue Leitfaden vermittelt einen Überblick, welche Rechte Migranten mit einer Behinderung haben. Dabei geht es um Asylsuchende, Flüchtlinge und andere Drittstaatsangehörige sowie Unionsbürger mit und ohne materiellem Aufenthaltsrecht. Im Fokus stehen insbesondere Leistungen zur medizinischen ...Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Pflege und Hinweise zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises.
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Textheft zur CD Deutsch- Arabisch
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 29.7.2015 I 1422.
Zum Thema Arbeitsgenehmigung für Flüchtlinge siehe insbesondere: Teil 7 - Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Grü...nden sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern (§31- §33).
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In Baden-Württemberg haben sich einige Behandlungszentren auf die ärztliche und psychologische dolmetschergestützte Psychotherapie von traumatisierten MigrantInnen spezialisiert. Die Arbeit dieser Zentren, die in einem Gesprächskreis um die Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer Baden-...Württemberg regelmäßig ihre Erfahrungen austauschen, wird hier vorgestellt.
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Die für die Pädiatrie relevanten Verbände wie die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die Deutsche
Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin und der BVKJ bieten jedes Jahr auf unterschiedlichen Ebenen zahlreiche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen an, die versch...iedene fachliche Schwerpunkte thematisieren. Die Broschüre fasst relevante Themenschwerpunkte wie zum Beispiel Jugendsexualität, mehrsprachige Erziehung, psychosomatische/psychiatrische
Krankheitsbilder bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, transkulturelle Pädiatrie, Sucht und Gewalt bei Migranten u.v.m. zusammen.
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ein Lehr- & Lernheft für den Einstieg ins Deutsche mit Alltagsbezug entwickelt. Es gibt sieben Versionen zum Herunterladen. Gerne können die Hefte nicht-kommerziell und mit Qüllenangabe weiterverbreitet werden, vorzugsweise mit den Links von oben. Bestellen können Sie im Prinzip die Hefte mit En...glisch und Arabisch
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Deutsch-arabisches Handbuch für die Krankenhausbehandlung arabisch sprechender Patienten entwickelt vom syrischen Neurologen Eyad Rajab von der Alexianer Klinik Bosse Wittenberg.
Inhaltlich begleitet das Handbuch den gesamten Aufenthaltsprozess eines Patienten in der Klinik für Neurologie. Es er...fasst die zehn häufigsten neurologischen Notfälle bei jüngeren Patienten und klärt über dringende Untersuchungen auf.
Zu den wichtigsten neurologischen Differentialdiagnosen, die in dem Handbuch abgedeckt werden gehören: akuter Schmerz, insb. Kopfschmerz, Schlaganfall, akute Bewusstseinsstörung und Schwindel.
Das Manual ist in Hocharabisch verfasst. Es ist verständlich für Menschen aus arabischsprachigen Ländern sowie aus Teilen Afghanistans und Irans.
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