Teil II beschreibt den wissenschaftlichen Sachstand zur Inflünzapandemieplanung und Inflünzapandemiebewältigung. Hierbei wird das RKI bei der Bewertung der wissenschaftlichen Informationen durch den Expertenbeirat Inflünza beraten. Der wissenschaftliche Teil dient als fachliche Grundlage für Entscheidungen über Massnahmen zur Vorbereitung auf den Pandemiefall sowie Massnahmen im konkreten Pandemiefall.