Prinzipiell werden Atemschutzmasken seit Jahren als Einwegprodukte in Verkehr gebracht und nach Benutzung nicht aufbereitet. Der im Rahmen der COVID-19-Pandemie auftretende Mangel an Atemschutzmasken zwingt gegenwärtig viele Gesundheitseinrichtungen, diese Artikel mehrfach zu verwenden.
Dieser Leitfaden soll ambulant tätige Ärztinnen und Ärzten in der für diese Klärung erforderlichen qualifizierten Gesprächsführung sowie in derkorrespondierenden, krisentauglichen Dokumentation unterstützen. Dazu werden nach einer Vorbemerkung (II.) Hinweise zur Therapiezielklärung (III.), ...zur Einschätzung der Prognose (IV.) und zur Ermittlung des Patientenwillens (V.) gegeben. Eine Priorisierung (Triage) wegen der Knappheit intensivmedizinischer Ressourcen ist Aufgabe der stationären Intensivmedizin und sollte im ambulanten Bereich vermieden werden (VI.)
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