Auslandaufenthalte Ausgabe 2, Juli 2019.
Ob aus humanitären, aus entwicklungspolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen oder auch aus Gründen des Eigeninteresses – die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen, ist notwendig. Wir haben als Staatengemeinschaft dafür eine gemeinsame Verantwor...tung“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Mai 2019 in Berlin. Nicht nur dieses Zitat zeigt: Aufbau und Schutz einer globalen Gesundheitsarchitektur rücken zunehmend in den Fokus der internationalen Staatengemeinschaft und Deutschland spielt dabei eine zentrale Rolle.
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Strategie-Ergänzung zu empfohlenen Infektionsschutz-massnahmen und Zielen (2. Update)
Epidemiologies Bulletin 12/2020 13.3.2020
Dieser Lagebericht ist eine Premiere und ich möchte als Integrationsbeauftragte und zugleich Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung damit in bewegten, aufgewühlten Zeiten erklären und einordnen, mehr Verständigung und Verständnis schaffen. Erstmals liegt mit meinem
Bericht ein Dokument d...er Bundesregierung mit einer umfassenden Darlegung zu Rassismus in
Deutschland vor: mit Daten und Fakten, mit Analyse der Erscheinungsformen, mit Transparenz über Leerstellen bei Prävention, Beratung oder Forschung.
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Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet; Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.2.2008 I 162
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 27.7.2015 I 1386.
Siehe insbesondere Abschnitt 5 - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder poli...tischen Gründen; und Abschnitt 6 - Aufenthalt aus familiären Gründen.
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Ein Überblick über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.
Der Klimawandel verschärft die Treiber für Migration und Flucht
Zu den ohnehin bestehenden Gründen, die Menschen zum Verlassen ihrer Heimat zwingen, kommt der Klimawandel verschärfend hinzu. Schätzungen zur Rolle des Klimawandels sind wegen der Komplexität des Zusammenspiels verschiedener Mig...rations- oder Fluchtursachen äußerst schwierig. Die Vorhersagen über das mögliche Ausmaß von Migration infolge des Klimawandels gehen daher weit auseinander – bis zum Jahr 2050 könnten zwischen 25 und 700 Millionen Menschen davon betroffen sein (micle 2012).
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Dieses Handout erklärt, was ein psychisches Trauma ist, beschreibt mögliche Folgen einer Traumatisierung und gibt wichtige Hinweise, was beim Umgang mit traumatisierten Menschen zu beachten ist – von der respektvollen Haltung (etwa: Betroffene sollen und dürfen selbst entscheiden, welche Hilfe ...sie annehmen wollen!) über hilfreiche Verhaltensweisen der Helfenden (etwa: Gesprächsangebote machen - nicht abwiegeln, aber auch nicht drängeln) bis hin zu Dingen, die man nicht tun sollte (z.B. alles ganz genau wissen wollen). Das Handout geht auch knapp darauf ein, wie Helfende sich vor potentiellen Überforderungen schützen können
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Die Erfahrung zeigt, dass sexülle und geschlechtsspezifische Gewalt vorallem dort ein verbreitetes Phänomen ist, wo die Menschenrechte generellmissachtet werden. Sexülle und geschlechtsspezifische Gewalt ist zweifellos an sich eine Menschenrechtsverletzung. Fraün und Kinder, die dem Risiko, Opfe...r von Menschenrechtsverstoessen zu werden, am häufigsten ausgesetzt sind, zählen gleichzeitig zu jenen, die am stärksten unter sexüller und geschlechtsspezifischer Gewalt zu leiden haben.
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Alle Geflüchtete haben das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung und Schutz vor Gewalt. Bund und Länder sind dazu verpflichtet, einen angemessenen und wirksamen Schutz sicherzustellen. Für traumatisierte und besonders vulnerable Geflüchtete ist dies umso wichtiger. In den Unterkünften b...raucht es daher sowohl ein Schutzkonzept vor Gewalt, als auch konkrete Leitlinien für die Mitarbeiter*innen, welche verdeutlichen, wie diese umzusetzen sind. Außerdem wurde der Praxisleitfaden zum „Traumasensiblen und empowernden Umgang mit Geflüchteten“ erstellt, der nicht nur für die Gewaltschutzkoordination bei der Umsetzung der Mindeststandards in den Unterkünften hilfreich ist, sondern auch für andere ehren- oder hauptamtlich arbeitende Personen Informationen und Handlungsvorschläge zu den Bereichen Trauma und Flucht bietet.
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In: Bonk M., Ulrichs T. (eds). Global Health: Das Konzept der Globalen Gesundheit. Berlin: De Gruyter, 2021, pp. 557–580
In der Zwischenzeit gab es eine Verfahrensänderung: Das sogenannte "Clusterverfahren" wird nicht mehr angewendet (s.S.29).
Auch zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte (s.S. 21) gilt folgende Änderung: Nach der derzeitigen Regelung ist zu subsidiär Schutzberechtigten, deren Aufen...thaltserlaubnis nach dem 17.03.2016 erteilt worden ist, bis zum 31. Juli 2018 der Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz nicht möglich.
Die Möglichkeiten einer Familienzusammenführung nach der Dublin III-Verordnung bleiben weiterhin unberührt. Auch in besonderen Härtefällen ist eine humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen nach wie vor möglich. Eine Neuauflage ist in Vorbereitung
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Coronavirus – wir informieren in mehreren Sprachen
Die Informationen werden laufend erweitert und aktualisiert.
Die konkreten Einzelfälle geben Einblicke in die Therapien und wie diese an den komplexen Bedürfnissen der Überlebenden ansetzen.
Die 169 Unterziele im Einzelnen
Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verord...nung und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge ab dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.
Andere Sprachversionen verfügbar siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1445167987946&uri=CELEX:32013R0604
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Die Handreichung zielt darauf ab, grundlegendes und praxisorientiertes Wissen zu vermitteln sowie Mitarbeitende in ihrer Handlungssicherheit und ihren Handlungsmöglichkeiten zu stärken.