In der Zwischenzeit gab es eine Verfahrensänderung: Das sogenannte "Clusterverfahren" wird nicht mehr angewendet (s.S.29).
Auch zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte (s.S. 21) gilt folgende Änderung: Nach der derzeitigen Regelung ist zu subsidiär Schutzberechtigten, deren Aufen...thaltserlaubnis nach dem 17.03.2016 erteilt worden ist, bis zum 31. Juli 2018 der Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz nicht möglich.
Die Möglichkeiten einer Familienzusammenführung nach der Dublin III-Verordnung bleiben weiterhin unberührt. Auch in besonderen Härtefällen ist eine humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen nach wie vor möglich. Eine Neuauflage ist in Vorbereitung
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Der neue Leitfaden vermittelt einen Überblick, welche Rechte Migranten mit einer Behinderung haben. Dabei geht es um Asylsuchende, Flüchtlinge und andere Drittstaatsangehörige sowie Unionsbürger mit und ohne materiellem Aufenthaltsrecht. Im Fokus stehen insbesondere Leistungen zur medizinischen ...Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Pflege und Hinweise zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises.
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Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 5.8.1997 I 2022;
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 23.12.2014 I 2439.
Zum Thema Gesundheit siehe insbesondere §4 Leistungen und §6 Sonstige Leistungen!
In Deutschland leben ca. 200.000 Geflüchtete in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften (Stand:31.12.2018). Massnahmen der physischen Distanzierung sind in der Sammelunterbringung für Geflüchtete meist nicht oder nur bedingt umsetzbar: Beengte Verhältnisse, Mehrbettzimmer und gemein...schaftliche Nutzung von Küchen und Sanitäranlagen stellen Kontexte dar, die eine Ausbreitung von Infektionserkrankungen begünstigen. Zunehmend werden in diesen Settings Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS‐CoV‐2) bekannt. Die Ansätze zu Prävention und Management von SARS‐CoV‐2 sind regional unterschiedlich, Vorgaben fehlen bisher auf nationaler und internationaler Ebene. So werden vielerorts Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte beim Auftreten einer SARS‐CoV‐2‐Infektion unter Geflüchteten kollektiv unter Quarantäne gestellt.
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Die Publikation des Deutschen Caritasverbandes mit dem Titel "Von der Unterbringung zum Wohnen" aus der Reihe Fluchtpunkte gibt eine Übersicht zu Standards und Empfehlungen wie Schutzsuchende aus Sicht des Caritasverbades in Deutschland angemessen und menschenwürdig leben (können).
Im vorliegenden Menschenrechtsbericht beleuchtet das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) die menschenrechtskonforme Ausgestaltung des Alltagslebens in Gemeinschaftsunterkünften sowie die Identifikation, Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen.
Eine kinderrechtliche Analyse basierend auf einer Befragung der 16 Bundesländer