Zugang zum Gesundheitssystem für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, Angehörige des EWR und der Schweiz

Frings, D. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration; Die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus; Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (2021) C2
In der Europäischen Union (EU) leben über 500 Millionen Menschen. Die Sicherstellung der Gesundheits- versorgung für diese Menschen entspricht einem der wichtigsten sozialen Grund- und Menschenrechte. Auf die Gewährleistung haben sich die Staaten Europas in der Europäischen Sozialcharta des Europarats und die Mitgliedstaaten der EU in der Grundrechtecharta der EU verpflichtet.