Menschenhandel. Arbeitsausbeutung. Sexuelle Ausbeutung. Ausbeutung von Betteltätigkeit und strafbaren Handlungen. Organisierte und Rituelle Gewalt.

Menschenhandel liegt vor, wenn eine Person unter Ausnutzung ihrer Zwangslage in eine Ausbeutungssituation gebracht wird. Dies kann in verschiedenen Formen und Bereichen erfolgen: ausbeuterische Arbeitsverhältnisse, sexuelle Ausbeutung, Ausbeutung in der Ehe, Ausbeutung der Betteltätigkeit, Ausbeutung strafbarer Handlungen, erzwungene Organentnahme. Menschenhandel ist ein schwere Menschenrechtsverletzung und ein Verstoß gegen die Unversehrheit der Menschenwürde.