Tests zur Detektion einer Infektion mit SARS-CoV-2 (neuartiges Coronavirus) sowie zum Nachweis von Antikörpern gehören zu den sog. In-vitro-Diagnostika (IVD). Das erstmalige Inverkehrbringen von In-vitro-Diagnostika auf dem deutschen Markt ist nach §§ 25 und 30 Medizinproduktegesetz (MPG) anzeigepflichtig. Das DIMDI betreibt dafür die Datenbank "In-vitro-Diagnostika-Anzeigen (MPIVDA)", in welcher demnach auch Daten von "Corona-Tests" von den anzeigepflichtigen deutschen Herstellern und Bevollmächtigten bzw. Einführern erfasst werden.