Zugang zur Gesundheitsversorgung für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger – Handreichung zu den rechtlichen Grundlagen – Siehe vor allem das Kapitel zum Thema "Fehlender Krankenversicherungsschutz", Seite 11-15:
Was ist zu tun, wenn es weder einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz in Deutsch...land gibt, noch einen mitgebrachten aus dem Herkunftsland?
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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 70 V v. 31.8.2015 I 1474
Siehe insbesondere §6 Meldepflicht und §36 Infektionshygiene!
Kommentar zum Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG (kurze Version).
Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verord...nung und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge ab dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.
Andere Sprachversionen verfügbar siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1445167987946&uri=CELEX:32013R0604
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Developmental disorders
Chapter C.5
In den letzten Jahren hat die öffentliche Debatte über Kinderschutzfragen zu entscheidenden Veränderungen - sowohl in der Öffentlichkeit wie in der Fachdebatte in Deutschland - geführt. Anfang 2012 trat ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft; der Aufarbeitungsprozess nach dem Missbrauchssk...andal, der Deutschland ab Anfang 2010 in einer breiteren öffentlichen Diskussion erschüttert hat, hat mit dem Abschluss der Arbeit der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexüllen Kindesmissbrauchs, der ehemaligen Bundesfamilienministerin Frau Dr. Christine Bergmann, und mit dem Abschlussbericht des Runden Tisches Ende 2011 eine Bestandsaufnahme abgeschlossen und eine Agenda für die weitere Arbeit der Umsetzung aufgestellt. Zu diesen zahlreichen zu bearbeitenden Punkten gehören auch ein hilfreicherer Umgang mit Betroffenen im Gesundheitswesen, eine bessere Diagnostik und Abklärung in Kinderschutzfällen, auch auf der medizinischen Seite. Verzögerungen bei der Implementation von Hilfe, Unterstützungsmaßnahmen und Therapien werden beklagt und Lotsenfunktionen in Bezug auf gesetzliche Ansprüche wie z.B. im Rahmen des Opferentschädigungsrechts werden vorgeschlagen.
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Developmental disorders
Chapter C.4
Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Naturwissenschaften in der Medizin durch die Medizinische Fakultät
der Universität Duisburg-Essen
Thir brochure provides information and advices about the german health system (health insurance, treatment, counseling, offers for sanspapiers) and sexual health (prevention of sexual transmitted diseases including HIV, counseling, treatment, contraception). Attached are adresses from different orga...nizations for more information.
Diese Broschüre bietet Informationen und Tipps zu den Themen Gesundheitssystem in Deutschland (Krankenversicherung, Behandlung, Beratung, Angebote für Menschen ohne Papiere) und sexülle Gesundheit (Schutz vor sexüll übertragbaren Krankheiten einschließlich HIV, Untersuchung, Behandlung, Schwangerschaftsverhütung). - Im Anhang: Adressen von Organisationen für weitere Informationen und Beratung.
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DOI http://dx.doi.org/ 10.1055/s-0030-1256439 Online-Publikation: 10. 5. 2011 Pneumologie 2011; 65: 359–378
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 5.8.1997 I 2022;
Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 23.12.2014 I 2439.
Zum Thema Gesundheit siehe insbesondere §4 Leistungen und §6 Sonstige Leistungen!
Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 8.4.2015 I 599.
Siehe insbesondere Kapitel 2
"Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet", Abschnitt 5 "Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen" !
Dieser Bericht behandelt Rechtsvorschriften und Verfahren im Zusammenhang mit dem Zugang von Migranten in einer irregulären Situation zu medizinischer Versorgung in zehn EU-Mitgliedstaaten. Er konzentriert sich auf Migranten in einer irregulären Situation, nämlich jene die Einreise- oder Aufenent...haltsbedingungen nicht erfüllen.
Für Versionen in Französisch, Polnisch und Schwedisch siehe auch http://fra.europa.eu/de/publication/2012/migranten-einer-irregulren-situation-zugang-zu-medizinischer-versorgung-zehn
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Eine Arbeitshilfe für Multiplikatoren. Fremdsprachige Informationsmaterialien können die Vermittlung von Informationen erleichtern. Durch diese aktuelle Zusammenstellung liegt eine Arbeitshilfe vor, die den Zugang zu Informationsmaterialien aus dem Bereich
der Gesundheit von Mutter und Kind erle...ichtert. Viele Veröffentlichungen stammen aus NRW. Einige Themenbereiche wurden durch Informationen, die in
anderen Bundesländern oder auf Bundesebene erstellt wurden, ergänzt. Dies gilt in besonderer Weise für die
Bereiche der „Internetportale“ und der "Gesundheitswegweiser“, da es dort gute Beispiele für übertragbare Lösungsansätze gibt.
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Die für die Pädiatrie relevanten Verbände wie die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, die Deutsche
Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin und der BVKJ bieten jedes Jahr auf unterschiedlichen Ebenen zahlreiche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen an, die versch...iedene fachliche Schwerpunkte thematisieren. Die Broschüre fasst relevante Themenschwerpunkte wie zum Beispiel Jugendsexualität, mehrsprachige Erziehung, psychosomatische/psychiatrische
Krankheitsbilder bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, transkulturelle Pädiatrie, Sucht und Gewalt bei Migranten u.v.m. zusammen.
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Ein Überblick über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.
The Core Set of Indicators and respective Indicator Data Sheets aim to pave the way towards a common understanding, greater consistency and comparability across countries and alignment of results chains of German Development Cooperation in the field of health and social health protection with the in...ternationally recognized health systems framework of WHO and International Health Partnership (IHP+).
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Die Erfahrung zeigt, dass sexülle und geschlechtsspezifische Gewalt vorallem dort ein verbreitetes Phänomen ist, wo die Menschenrechte generellmissachtet werden. Sexülle und geschlechtsspezifische Gewalt ist zweifellos an sich eine Menschenrechtsverletzung. Fraün und Kinder, die dem Risiko, Opfe...r von Menschenrechtsverstoessen zu werden, am häufigsten ausgesetzt sind, zählen gleichzeitig zu jenen, die am stärksten unter sexüller und geschlechtsspezifischer Gewalt zu leiden haben.
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