In den letzten Jahren hat die öffentliche Debatte über Kinderschutzfragen zu entscheidenden Veränderungen - sowohl in der Öffentlichkeit wie in der Fachdebatte in Deutschland - geführt. Anfang 2012 trat ein neues Bundeskinderschutzgesetz in Kraft; der Aufarbeitungsprozess nach dem Missbrauchsskandal, der Deutschland ab Anfang 2010 in einer breiteren öffentlichen Diskussion erschüttert hat, hat mit dem Abschluss der Arbeit der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexüllen Kindesmissbrauchs, der ehemaligen Bundesfamilienministerin Frau Dr. Christine Bergmann, und mit dem Abschlussbericht des Runden Tisches Ende 2011 eine Bestandsaufnahme abgeschlossen und eine Agenda für die weitere Arbeit der Umsetzung aufgestellt. Zu diesen zahlreichen zu bearbeitenden Punkten gehören auch ein hilfreicherer Umgang mit Betroffenen im Gesundheitswesen, eine bessere Diagnostik und Abklärung in Kinderschutzfällen, auch auf der medizinischen Seite. Verzögerungen bei der Implementation von Hilfe, Unterstützungsmaßnahmen und Therapien werden beklagt und Lotsenfunktionen in Bezug auf gesetzliche Ansprüche wie z.B. im Rahmen des Opferentschädigungsrechts werden vorgeschlagen.