In der Zwischenzeit gab es eine Verfahrensänderung: Das sogenannte "Clusterverfahren" wird nicht mehr angewendet (s.S.29).
Auch zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte (s.S. 21) gilt folgende Änderung: Nach der derzeitigen Regelung ist zu subsidiär Schutzberechtigten, deren Aufen...thaltserlaubnis nach dem 17.03.2016 erteilt worden ist, bis zum 31. Juli 2018 der Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz nicht möglich.
Die Möglichkeiten einer Familienzusammenführung nach der Dublin III-Verordnung bleiben weiterhin unberührt. Auch in besonderen Härtefällen ist eine humanitäre Aufnahme von Familienangehörigen nach wie vor möglich. Eine Neuauflage ist in Vorbereitung
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Das F.A.Q. beantwortet Fragen rund um das Thema Gewaltschutz geflüchteter Fraün und Mädchen. Am Anfang steht ein Glossar zur Klärung zentraler Begriffe und deren Konseqünzen für geflüchtete Fraün. Das Glossar wird auf den Webseiten von bff und FHK bei Bedarf ergänzt oder aktualisiert. Es fo...lgen Fragen, die zehn übergeordneten Themen zugeordnet sind.
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Dieser 40-seitige Ratgeber richtet sich an geflüchtete und neuzugewanderte Männer und möchte helfen, die Orientierung in Deutschland bei Fragen zum Thema Gewalt zu erleichtern. Er möchte über die Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten informieren, sowie über Möglichkeiten, gewalttätiges V...erhalten bei sich selbst oder anderen zu erkennen und zu verringern. Die Themen des Ratgebers sind:
Formen zwischenmenschlicher Gewalt und Folgen für Betroffene
Der Einfluss von Werten und Normen auf Gewalthandeln
Wandel in der Einstellung zu Gewalt
Rechtliche Grundlagen und Gesetze in Deutschland
Psychologische Ursachen für gewaltsames Verhalten
Wege aus der Gewalt
Der Ratgeber wurde im Rahmen des bundesweiten Projekts „MiMi-Gewaltprävention mit Migrantinnen für Migrantinnen” entwickelt.
Er steht in 15 Sprachen zum Download zur Verfügung.
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Epidemiologisches Bulletin, 25 Januar 2018/ No.4, 49-53
Ein Leitffaden für Fachkräfte
Rechtlicher Rahmen, Handlungsleitfaden und Hintergrundinformationen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW
Der Ratgeber ist in verschiedenen Sprachen erhältlich. Die Ratgeber sind kostenfrei und können unter http://www.ratgeber-gesundheit-fuer-asylsuchende.de/ bestellt werden
Der Ratgeber ist in verschiedenen Sprachen erhältlich. Die Ratgeber sind kostenfrei und können unter http://www.ratgeber-gesundheit-fuer-asylsuchende.de/ bestellt werden
Aufenthalt, soziale Rechte und Arbeitsmarktzugang während des Asylverfahrens. Basisinformationen für die Beratungspraxis Nr.3. Erschienen im Asylmagazin, Zeitschrift für Flüchtlings- und Migrationsrecht, 3/2016
Epidemiologisches Bulletin Nr.2 /2016, S.16
Informationen für Kindertageseinrichtungen in Bayern
Konzepte und Modelle zur Umsetzung der EU-Richtlinien für besonders schutzbedürftige Asylsuchende.Die unterschiedlichen Modelle werden vorgestellt, wie auch die teilweise zum Einsatz gekommenen Screeningfragebögen. Abgeleitet aus den Vor- und Nachteilen dieser Modelle wird das Konzept der BAfF f...r qualifizierte Verfahren zur Feststellung, fachspezifischen Bedarfsermittlung, Erstversorgung und Behandlung von besonders schutzbedürftigen Gruppen vorgestellt, welches Anforderungen an den Prozess sowie Qualifikationsmerkmale der involvierten AkteurInnen integriert. - See more at: http://www.baff-zentren.org/veröffentlichungen-der-baff/hintergrundmaterial/#sthash.9ANwllZF.dpuf
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Arbeitsblätter zum Globalen Klimawandel. Mit den vorliegenden Materialien können die SchülerInnen die Verknüpfung der Themenkomplexe Ernährungssicherheit und globaler Klimawandel erarbeiten. Diese in einer sich zunehmend globalisierenden und ständig wandelnden Welt verstärke...nden Zusammenhänge werden regional differenziert und vertiefend betrachtet
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Eine Informationsschrift für Patienten und ihre Angehörigen. 7. Auflage
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 29.7.2015 I 1422.
Zum Thema Arbeitsgenehmigung für Flüchtlinge siehe insbesondere: Teil 7 - Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Grü...nden sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern (§31- §33).
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