Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 29.7.2015 I 1422.
Zum Thema Arbeitsgenehmigung für Flüchtlinge siehe insbesondere: Teil 7 - Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern (§31- §33).