Die Erfahrung zeigt, dass sexülle und geschlechtsspezifische Gewalt vorallem dort ein verbreitetes Phänomen ist, wo die Menschenrechte generellmissachtet werden. Sexülle und geschlechtsspezifische Gewalt ist zweifellos an sich eine Menschenrechtsverletzung. Fraün und Kinder, die dem Risiko, Opfe...r von Menschenrechtsverstoessen zu werden, am häufigsten ausgesetzt sind, zählen gleichzeitig zu jenen, die am stärksten unter sexüller und geschlechtsspezifischer Gewalt zu leiden haben.
more
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 70 V v. 31.8.2015 I 1474
Siehe insbesondere §6 Meldepflicht und §36 Infektionshygiene!
Das Asylgesetz (AsylG) (frühere Bezeichnung: Asylverfahrensgesetz [AsylVfG]) regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 2.9.2008 I 1798;
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.10.2015 I 1722
Siehe insbesondere §62 Gesundheitsuntersuchung!