Dies ist der fünfte Bericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Frag...estellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene Themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind.
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Dies ist der fünfte Bericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Frag...estellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene Themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind.
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Auswertung der Befragungen in ausgewählten Unterkünften
Rund drei Viertel der in Deutschland lebenden Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Afghanistan sind nach Gewalterlebnissen traumatisiert.
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet; Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.2.2008 I 162
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 27.7.2015 I 1386.
Siehe insbesondere Abschnitt 5 - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder poli...tischen Gründen; und Abschnitt 6 - Aufenthalt aus familiären Gründen.
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Das Asylgesetz (AsylG) (frühere Bezeichnung: Asylverfahrensgesetz [AsylVfG]) regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 2.9.2008 I 1798;
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.10.2015 I 1722
Siehe insbesondere §62 Gesundheitsuntersuchung!