Zugewanderten Menschen mit Behinderung, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, bleibt ohne Sprachmittlung dervolle Zugang zu grundlegenden Rechten versperrt. Besonders deutlich wird dies im Bereich medizinischer Leistungen. Daher ist es not-wendig, einen umfassenden Anspruch auf die Finanzierung qualitativer Dolmet-schleistungen gesetzlich festzuschreiben.