In der Europäischen Union (EU) leben über 500 Millionen Menschen. Die Sicherstellung der Gesundheits- versorgung für diese Menschen entspricht einem der wichtigsten sozialen Grund- und Menschenrechte. Auf
die Gewährleistung haben sich die Staaten Europas in der Europäischen Sozialcharta des Europarats und die Mitgliedstaaten der EU in der Grundrechtecharta der EU verpflichtet.