Alle Geflüchtete haben das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung und Schutz vor Gewalt. Bund und Länder sind dazu verpflichtet, einen angemessenen und wirksamen Schutz sicherzustellen. Für traumatisierte und besonders vulnerable Geflüchtete ist dies umso wichtiger. In den Unterkünften braucht es daher sowohl ein Schutzkonzept vor Gewalt, als auch konkrete Leitlinien für die Mitarbeiter*innen, welche verdeutlichen, wie diese umzusetzen sind. Außerdem wurde der Praxisleitfaden zum „Traumasensiblen und empowernden Umgang mit Geflüchteten“ erstellt, der nicht nur für die Gewaltschutzkoordination bei der Umsetzung der Mindeststandards in den Unterkünften hilfreich ist, sondern auch für andere ehren- oder hauptamtlich arbeitende Personen Informationen und Handlungsvorschläge zu den Bereichen Trauma und Flucht bietet.