Der Nationale Pandemieplan besteht aus zwei Teilen. Teil I beschreibt Strukturen und Massnahmen, Teil II stellt die wissenschaftlichen Grundlagen für die Inflünzapandemieplanung und -bewältigung dar. Der vorliegende Teil I wurde von der Arbeitsgruppe Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Gesundheit, des Robert Koch- Instituts, des Paul-Ehrlich-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erstellt. Er beschreibt die Strukturen auf Bundesund Länderebene, erörtert Massnahmen und gibt Empfehlungen zur Vorbereitung auf eine Inflünzapandemie sowie für die Pandemiebewältigung auf unterschiedlichen Planungs- und Handlungsebenen. Damit dient er als Grundlage für die Pandemieplanung im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich und in der öffentlichen Verwaltung.