Der Flyer ist in sieben Sprachen erhältlich (Deutsch, Russisch, Dari/Farsi, Tigrinya, Englisch, Französisch und Arabisch) und klärt Geflüchtete und ihre Unterstützer*innen über Grundrechte in Gemeinschaftsunterkünften auf. Was ist für die Heimleitung und die Beschäftigten der Unterkünfte verboten, was unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt? Denn: Für Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, gelten die Grundrechte des Grundgesetzes