Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt an die Stelle der Dublin-II-Verordnung und wird auch Dublin-III-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und ist ihrem Art. 49 zufolge ab dem 1. Januar 2014 unmittelbar anzuwenden.
Andere Sprachversionen verfügbar siehe http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1445167987946&uri=CELEX:32013R0604