Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Stadt Münster und der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat mit der folgenden Broschüre versucht, wichtige Informationen zur Bedeutung und zu den Anforderungen an ein ärztliches Attest im Vollstreckungsverfahren nach Ablehnung eines Asylbegehrens zusammenzustellen. Sie soll behördlich beauftragten oder initiativ angefragten Ärztinnen und Ärzten als unterstützende und pragmatische Hilfe bei der Beurteilung der Reisefähigkeit ausreisepflichtiger Personen dienen.