Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet; Stand: Neugefasst durch Bek. v. 25.2.2008 I 162
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 27.7.2015 I 1386.
Siehe insbesondere Abschnitt 5 - Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen; und Abschnitt 6 - Aufenthalt aus familiären Gründen.